Leider kann der Steuerpflichtige nicht immer mit Verfügungen einverstanden sein. Nicht selten muss er sich zur Wehr setzen. Meistens ist eine Anfechtung ohne Beiziehung eines Steuerfachmanns oder Juristen aussichtslos.
Leider kann der Steuerpflichtige nicht immer mit Verfügungen einverstanden sein. Nicht selten muss er sich zur Wehr setzen. Meistens ist eine Anfechtung ohne Beiziehung eines Steuerfachmanns oder Juristen aussichtslos.