Das Thema Steuern ist leider allgegenwärtig. Jede wirtschaftliche Handlung oder Tätigkeit löst Steuerfolgen aus. Viele betriebliche Entscheidungen müssen auf ihre Steuerverträglichkeit geprüft werden.
Der Fachmann bietet in Gesprächen und Beratungen Strategien an, mittels welcher eine tiefere Steuerlast erreicht werden kann. Das Handeln des Steuerpflichtigen kann auf diese Weise steueroptimiert werden.
Wir vertreten Ihre Interessen in allen steuerlichen Angelegenheiten. Insbesondere für die Gewinn- und Kapitalsteuer, aber auch für die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer. Es entspricht einer grossen Erleichterung und Entlastung, wenn man sich in den meistenfalls unbeliebten Steuerangelegenheiten durch einen Fachmann vertreten lässt. Die Vertretung sichert einem zudem auch eine lückenlose, rechtzeitige Prüfung aller Verfügungen. Fristen sind auf diese Weise mühelos einhaltbar.
Leider kann der Steuerpflichtige nicht immer mit dem Ergebnis der Arbeit der Steuerbehörde einverstanden sein. Nicht selten muss er sich zur Wehr setzen. Dafür ist der fachliche Rat und Beistand von höchstem Wert. In vielen Bereichen ist gar eine Anfechtung ohne Beiziehung eines Steuerfachmanns oder Juristen aussichtslos.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) um ein äusserst komplexes Besteuerungssystem, welches in einer Fülle von Fällen Fragen aufwirft. In den meisten Fällen geht es um beträchtliche Summen, welche entweder zuviel bezahlt werden müssen oder zuwenig rückgefordert werden können. Die Praxis hat gezeigt, dass es sehr wichtig ist, bei allen Fragen umgehend den Fachmann zu konsultieren, damit dieser mit Hilfe seiner Erfahrung, der Literatur sowie Rulings die Lösung erarbeiten kann. Wir klären für Sie ab, ob für Sie die Steuerpflicht gegeben ist. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche Abrechnungsmethode (vereinnahmt / vereinbart mit Vorsteuerabzug oder Saldosteuersatz etc.) für Sie vorteilhafter ist. Wir erledigen die Formalitäten mit der eidg. Steuerverwaltung, insbesondere die An- und Abmeldung, die Optierung, das Meldeverfahren oder Rechtsmitteleingaben oder stehen bei Revisionen zur Seite.
Wir fordern die Verrechnungssteuer Ihrer Firma anhand der Belege zurück. Wir prüfen mögliche Meldeverfahren und erstellen die obligatorische Steuerdeklaration bei Gewinnausschüttungen (Dividende).
Die Quellensteuer wird beim Arbeitgeber erhoben, dieser zieht die Steuer dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn ab. Der Arbeitgeber erhält dafür eine Bezugsprovision. Wir helfen Ihnen bei den Abrechnungen.
Wir erstellen die Steuererklärung Ihrer Firma und füllen die diversen Zusatzformulare aus. Dazu gehören auch Formulare der Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgabe, Quellensteuer und sämtlichen anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben.
Emissionsabgaben fallen unter anderem bei der Ausgabe von Aktien infolge Neugründung, Kapitalerhöhungen oder Nennwerterhöhungen an. Wir erledigen für Sie die ganze Abwicklung mit der eidg. Steuerverwaltung.