Die Anpassung und Veränderung des rechtlichen Umfelds des Betriebs oder die generationenübergreifende Weitergabe bilden schwierige Bereiche des unternehmerischen Tätigkeitsfelds. Sie sollten nicht ohne fachliche Begleitung gewagt werden.
Je nach Wahl der Rechtsform des Unternehmens gestaltet sich die Gründung verschieden. Die Rechtsform ergibt sich aus verschiedenen Aspekten. Eine juristische Person (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) benötigt zur Gründung neben Kapital auch Statuten, eine öffentliche Beurkundung, den Eintrag ins Handelsregister sowie allenfalls zusätzliche Dokumente (Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung etc.).
Für Personengesellschaften ist der Eintrag ins Handelsregister vorgeschrieben, wenn es sich um Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften handelt. Bei einfachen Gesellschaften ist ein Eintrag nicht möglich. Ein Gesellschaftervertrag (Statut) ist stets empfehlenswert, jedoch nicht zwingend. Die Einzelfirma ist ohne jede Form zulässig, indessen ist der Eintrag im Handelsregister auch hier von Vorteil.
In allen Fällen ist eine Beratung durch den Fachmann vor der Betriebsaufnahme sinnvoll.
Die geschäftliche Tätigkeit bringt es mit sich, dass eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen eingegangen werden müssen (Aufträge, Werkverträge, Darlehensverträge, Miet- und Arbeitsverträge, Versicherungsverträge und vieles mehr). Wir sind Ihnen bei der Ausarbeitung sowie Ergänzung der Verträge aber auch bei der Prüfung behilflich.
In jedem Betrieb kommt früher oder später die Frage auf, wie ein Nachfolger bestimmt oder gefunden werden soll. Die Rechtsform des Betriebs spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. Wichtig ist in erster Linie, dass die Nachfolgeregelungen frühzeitig angegangen werden. Ungeachtet der Nachfolgelösung sind die notwendigen Verträge und Dokumente in der Zeit und nicht in der Not abzufassen. Als häufigste Vertragswerke sind zu nennen, Kauf- und Darlehensverträge, Sicherungsvereinbarungen, Arbeitsverträge, Kauf- und Vorkaufsrechte auf Beteiligungen, Aktionärbindungsverträge sowie ferner Ehe- und Erbverträge oder Testamente etc. zu nennen.
Änderungen im geschäftlichen Umfeld, im Kapitalbeschaffungsbereich oder in persönlicher Hinsicht können zur Notwendigkeit oder zum Wunsch nach Umwandlung des Betriebs führen. Die Umstrukturierung erfolgt durch Änderung der Rechtsform oder durch Fusion mit einem anderen Unternehmen oder der Spaltung einer Gesellschaft usw. Diese Umstrukturierungen sind an gewisse Formvorschriften gebunden und bergen bei falscher Handhabung Steuerfolgen oder andere vermeidbare Kosten. Daher ist der Beizug eines Fachmanns unabdingbar.
Es kann im Laufe der Geschichte eines Unternehmens geschehen, dass Schwierigkeiten auftreten. Wir helfen Ihnen wieder Fuss zu fassen.
So wie bei der Gründung eines Unternehmens Beratung wertvoll ist, spielt sie im Falle der Liquidation eine wichtige Rolle. Die formellen oder fiskalen Probleme im Zusammenhang mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit können zuweilen erstaunlich gross sein.