Buchhaltung und Mehrwertsteuer

Wir helfen Ihnen nicht nur die periodischen Abrechnungen richtig zu machen und die Jahresabstimmung zu erstellen, sondern prüfen auch sämtliche Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe.

Natürlich! Wir haben Erfahrungen mit diversen Buchhaltungsprogrammen und können Sie in jedem Fall unterstützen. Gerne sind wir auch in der Funktion als Supporter zum Beispiel in Form von Buchhaltungs- und Mehrwertsteuerüberprüfungsarbeiten behilflich.

Wir haben geeignete Vorlagen im Excel, worin Sie Ihre Buchhaltungstransaktionen vorerfassen können. Im Anschluss können wir die Datei bei uns im System einlesen und ersparen somit die Erfassungskosten. Um die Finanzbuchhaltung selber zu erfassen, sollten Sie die notwendigen Grundkenntnisse über die Buchführung mitbringen. Gerne stellen wir Ihnen die Vorlage bei einem persönlichen Termin kurz vor, damit im Anschluss kein Korrektur- oder Bereinigungsaufwand zu hohen Kosten führt.

Idealerweise reichen Sie uns die Belege regelmässig, monatlich oder quartalsweise ein. Sind die Unterlagen nachvollziehbar, vollständig und geordnet abgelegt, können wir die Buchhaltung rasch und speditiv nachführen. Sind von unserer Seite keine Nachfragen oder aufwändige Abklärungen zu tätigen, resultiert für Sie ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis.

Einkommens- und Vermögenssteuern

Kein Problem! Wir erstellen Steuererklärungen für sämtliche Kantone der Schweiz.

Wir kümmern uns um die interkantonalen/internationalen Steuerfragen und erstellen die entsprechenden Steuererklärungen gerne für Sie.

Um eine möglichst optimale Steuerbelastung zu erzielen, braucht es eine vorausschauende Planung über mehrere Jahre. Gerne schauen wir mit Ihnen die gesamtheitliche Situation an und beraten Sie. Damit wir Sie rund um beraten können, benötigen wir möglichst umfassende Angaben und Belege zu Ihrer Person und Ihren Vermögensverhältnissen.

Im Bereich der Steuern und Abgaben gibt es meist jährliche Änderungen und Anpassungen. Bei fehlendem Wissen oder mangelnder Zeit empfehlen wir Ihnen die Arbeit den Experten zu überlassen. Sie ersparen sich dadurch Zeit, Nerven und durch die Optimierungen auch bares Geld.

Bei den meisten Steuerämtern ist es aktuell noch nicht möglich, die gesamte Steuererklärung inkl. Belege elektronisch einzureichen. Daher ist es für uns am einfachsten, wenn Sie uns die Belege auf Papier vorbeibringen.

So wie wir Menschen unterschiedlich sind, sind auch die Steuererklärungen unterschiedlich. Je nach Sachverhalt brauchen wir unterschiedliche Angaben und Belege. Als Anhaltspunkt dient Ihnen jedoch unsere Checkliste.

Unternehmensberatung, Firmengründung bis Liquidation, etc.

Bei der Auflösung eines Unternehmens gibt es diverse steuerliche, mehrwertsteuerliche und andere rechtliche Aspekte zu beachten. Beim Zeitpunkt der Auflösung müssen die Folgen der Abmeldung der Mehrwertsteuer, sowie der Schuldenruf und weitere Formalitäten abgeklärt und besprochen werden. Damit wir im Voraus den Sachverhalt genau prüfen können und die Liquidation im Detail planen können, dürfen Sie gerne einen Termin bei uns vereinbaren.

Je nach Rechtsform können Firmen einfacher oder weniger einfach weiter verkauft/übertragen werden. Ein Unternehmen zu übertragen/verkaufen kann auf verschiedene Varianten geschehen. Das einfachste Vorgehen ist das Verkaufen von Aktien. Möglicherweise sind auch Minderheitsbeteiligungen eine Lösung. Oftmals stellen sich bei solchen Vorhaben Fragen bezüglich Privatentnahmen von Liegenschaften oder anderen Aktiven. In jedem Fall sollte das Unternehmen hinsichtlich der Nachfolge „fit“ gemacht werden. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Nachfolge persönlich und individuell.

Beim Wechsel der Rechtsform gilt es einige zusätzliche Punkte zu beachten, die bei einer Neugründung eines Unternehmens nicht bestehen. Der optimale Zeitpunkt ist der Beginn des Geschäftsjahrs. Mögliche Sacheinlagen, Sachübernahmen und die Gründung der AG müssen im Voraus geplant und korrekt vorgenommen werden. Damit wir den Sachverhalt fassen können, kommen Sie idealerweise mit Ihren Geschäftsunterlagen zum Besprechungstermin vorbei.

Der Schritt in die Selbständigkeit darf nicht unterschätzt werden. Die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen ist meist entscheidend für viele Jahre Ihrer Zukunft. Im Voraus gilt es festzustellen, was das ideale Vorgehen ist, womit Sie längerfristig glücklich und erfolgreich sind. Steuerliche Aspekte sowie die finanzielle Situation aber auch die Nachfolge zu einem späteren Zeitpunkt sind mitentscheidend. Wir haben langjährige Erfahrung in diesem Gebiet und beraten Sie gerne persönlich.

Erbrecht, Testament und Vorsorgeauftrag

Gerne kümmern wir uns um Ihren Nachlass und erstellen die notwendigen Dokumente wie das Nachlassinventar und tätigen jegliche administrative Aufgaben wie die Saldierung von Konten, das Ausführen von Zahlungsaufträgen und die Abklärung von Erbvorbezügen oder Schenkungen.

Damit die Erwachsenenschutzbehörde sich in jenen Fällen nicht einmischt, in welchen es auch ohne geht, sieht das Gesetz das Instrumentarium des Vorsorgeauftrages vor. Der Vorsorgeauftrag muss inhaltlich sowie formell den Bestimmungen des ZGB entsprechen, ansonsten wird er nicht validiert. Es lohnt sich daher einen Vorsorgeauftrag durch den Fachmann erstellen zu lassen.

Je nach familiärer Situation sieht das Erbrecht verschiedene gesetzliche Erbteile sowie Pflichtteile vor. Es spielt eine wesentliche Rolle, in welcher Reihenfolge Vater, Mutter oder Ehegatten versterben. Eine persönliche und individualisierte Erbfolgeregelung kann nur anlässlich eines persönlichen und ausführlichen Gesprächs stattfinden. Alsdann kann durch ein massgeschneidertes Testament die Erbfolge definitiv und verbindlich geregelt werden.

Personalwesen, Sozialversicherungen und Arbeitsrecht

Als erstes ist das Arbeitsverhältnis auf eine korrekte vertragliche Grundlage zu stellen. Im schriftlichen Arbeitsvertrag sollen alle wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses festgehalten werden. Gerne helfen wir Ihnen beim Erstellen einer sauberen Vertragsgrundlage.

Im Bereich der Personalversicherung gibt es zahlreiche individuelle Lösungen. Für jede einzelne Versicherungsart sollte die optimale Versicherung gewählt werden. Während bei der AHV der Spielraum äusserst gering ist, kann man im Bereich der beruflichen Vorsorge weitgehend frei bestimmen.

Vertragswesen (Miete, Pacht, Kauf, Darlehen, etc.)

Für sämtliche Kaufgeschäfte bieten wir neben der Beratung auch das Erstellen der vertraglichen Grundlage an. Dasselbe gilt auch für die Begründung von Darlehensverhältnissen und vielen anderen vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und Dritten.

Damit alle Parteien abgesichert sind und möglichst keine Streitigkeiten entstehen sind Verträge korrekt zu erstellen und jegliche Punkte zu regeln. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und wissen, welche Punkte vertraglich geregelt sein müssen, damit bei Kündigungen von Verträgen oder Nichteinhaltungen möglichst alles geregelt ist.

Liegenschaften, Verwaltung von Stockwerkeigentum (STWEG)

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermietung oder dem Verkauf ihrer Liegenschaft. Wir kennen uns mit den gängigen Onlineportalen auf dem Markt aus und bieten Ihnen an, ein Inserat auf unserer Website zu platzieren. Da wir zu unseren angegebenen Bürozeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar sind, können wir auf mögliche Anfragen zeitnah reagieren und mit der potentiellen Käuferschaft/Mieterschaft in Kontakt treten.

Wir betreuen diverse Stockwerkeigentümergemeinschaften seit vielen Jahren. Gerne verwalten wir Ihre Immobilie und erstellen die jährlichen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, das Budget und organisieren die Eigentümerversammlungen.

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Diese Steuern fallen je nach Kanton unterschiedlich aus und hängen vom Verhältnis zwischen dem Beschenkten/Erbe und dem Schenkgeber/Erblasser ab. Mit einer rechtzeitigen Planung der Zuwendungen können unliebsame Steuerfolgen vermieden werden.

Grundstückgewinnsteuern

Die betragsmässig höchste Steuer ist die Grundstückgewinnsteuer. Sie ist kantonal sehr unterschiedlich geregelt und das Erstellen der obligatorischen Grundstückgewinnsteuer kann bei korrektem Erfassen der Abzüge sehr viel Geld einsparen.