Die persönliche Vorsorge für das Alter oder die Invalidität wird über das 3-Säulenprinzip abgedeckt. Für die Absicherung bei Unfall und Krankheit bestehen zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten.
Bei der Altersvorsorge der AHV bestehen Möglichkeiten von Rentenvorbezügen sowie Rentenaufschüben. Lassen Sie sich über Ihre persönliche Optimierung beraten. Die Rente oder die Entschädigungen bei Invalidität werden aufgrund von Verfügungen gesprochen, deren Ausgangslage die medizinische Diagnose des Arztes bildet. Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung und der Überprüfung der Verfügungen der IV-Stelle. Die Erwerbsersatzordnung beinhaltet den Ersatzlohn für Militärdienst oder Zivilschutz sowie die Entschädigung bei Mutterschaft. Es kann empfehlenswert sein, die Abrechnungen und Entscheide überprüfen zu lassen.
Die Bestimmungen und Gesetze für die berufliche Vorsorge sind komplex. Der Versicherte bekommt häufig keine verständlichen Antworten auf seine Fragen:
- Wie hoch ist meine Altersrente oder meine Invalidenrente?
- Ab wann und bis kann ich das Alterskapital beziehen?
- Kann ich für den Kauf von Wohneigentum einen Bezug machen (WEF)?
- Welche Steuern fallen an?
- Kann ich Einkäufe vornehmen?
- Was ist der Unterschied zwischen Obligatorium und Überobligatorium?
- Was ist Freizügigkeit (FZG)?
Da jede Vorsorgeeinrichtung unterschiedliche Statuten hat, sind generelle Auskünfte schwierig. Eine persönliche Beratung auf der Grundlage der Versicherungsausweise und Statuten der Einrichtung bringen daher den nötigen Durchblick.
Als Ergänzung zur AHV und beruflichen Vorsorge bildet die Selbstvorsorge eine interessante Möglichkeit, Vermögen für die Zukunft anzusparen. Bei der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sind die Beiträge gesetzlich beschränkt, dafür können sie steuerlich in Abzug gebracht werden. Bei der freien Vorsorge (Säule 3b) sind die Beiträge steuerlich nicht abzugsfähig, dafür bestehen keine betraglichen Einschränkungen. Gerne beraten wir Sie individuell, welche Lösung für Sie Vorteile bringen könnte.
Bei gesundheitlichem Erwerbsunterbruch stellt sich als erstes die Frage, ob dieser unfallbedingt oder krankheitshalber vorgefallen ist. Je nachdem können die finanziellen Folgen sehr unterschiedlich ausfallen. Einerseits ist es daher wichtig, seine Ansprüche auf Lohnfortzahlung oder Ersatzeinkommen bei Unfall sowie bei Krankheit zu kennen. Andrerseits müssen die Ansprüche oftmals mit Nachdruck geltend gemacht werden. Wir beraten und vertreten Sie in diesen Angelegenheiten.
Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen? Wir treffen für Sie gerne Abklärungen und stellen den Antrag für die Kinderzulagen.
Der Anspruch auf Hilfslosenentschädigung besteht bei körperlicher Gebrechlichkeit unabhängig vom Vermögen. Wir sind beim Anmeldeverfahren gerne behilflich und überprüfen den Entscheid der Sozialversicherung.