Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit entsteht eine grosse Anzahl an Rechtsverhältnissen. Diese Vertragsverhältnisse führen oftmals zu Problemen oder Unklarheiten, wo eine Beratung helfen kann (Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag, Darlehensvertrag, etc.).

Das Arbeitsrecht umfasst die Rekrutierung, die Einstellung, die Beschäftigung, die Weiterbildung, die Entlöhnung aber auch die Kündigung des Personals. Die Rechtslage gestaltet sich für den Arbeitgeber meist recht schwierig.

Bei offenen Kundenforderungen übernehmen wir für Sie das Inkasso, durch Mahnung und Betreibung.

Im Zusammenhang mit den verschiedenen Sozialversicherungen ist es oft schwierig, den Überblick zu bewahren. Es zeigt sich hierbei, dass es äusserst hilfreich ist, eine unabhängige Instanz beizuziehen, um sich gegen deren Forderungen zu Wehr zu setzen.

Gewisse Forderungen können nicht akzeptiert werden. Für die Intervention beim Gläubiger bieten wir Hilfestellung.

Für viele Fragen im Zusammenhang mit dem Recht der Aktiengesellschaft oder der GmbH sowie den anderen Rechtsformen der Unternehmen kann sich eine Konsultation lohnen. Auch Fragen des Unternehmenssteuerrechts, der Sozialversicherungen oder der Nachfolgeregelungen von Unternehmen können erörtert werden. Die vertragliche Festlegung der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen in Statuten, Kaufverträgen, Absichtserklärungen etc. können über Jahrzehnte Bestand und Gültigkeit aufweisen und Rechtssicherheit bieten.