Wir sind bei der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde als zugelassenes Revisionsunternehmen eingetragen. Unsere Revisionsgesellschaft verfügt über mehrere zugelassene Revisoren. Dadurch ist  sowohl die Qualitätssicherung als auch die Unabhängigkeit jederzeit vollumfänglich gewährleistet.

Wir führen für Ihre Aktiengesellschaft, GmbH oder Genossenschaft als zugelassenes Revisionsunternehmen die eingeschränkte Revision nach den gesetzlichen Vorschriften durch.

Wir übernehmen die Prüfung der Rechnungen von Ihrer Stiftung, der Gemeinschaft von Stockwerkeigentum sowie Ihrem Verein nach Massgabe des geltenden Rechts. Anlässlich der Prüfungen können auch zusätzliche Beratungstätigkeiten erbracht werden. Dergestalt wird es ermöglicht, den Stockwerkeigentümern und Vereinsmitgliedern eine statutarisch und gesetzlich einwandfreie Jahresrechnung vorzulegen.

Erfolgt eine Gründung oder eine Kapitalerhöhung bei einer Gesellschaft durch Sacheinlage ist ein Sacheinlagevertrag und ein Gründungs- bzw. Kapitalerhöhungsbericht über die Sacheinlage zu erstellen. Der Gründungs- bzw. Kapitalerhöhungsbericht ist durch einen zugelassenen Revisor zu prüfen. Als zugelassenes Revisionsunternehmen können wir die Prüfung gerne für Sie durchführen.

Im Zusammenhang mit Zwischenabschlüssen oder Sanierungen und auch bei Aufhebung eines Rangrücktritts und weiteren wirtschaftlichen Vorgängen prüfen wir die entsprechenden Dokumente und erstellen einen Bericht oder eine Bestätigung.