Bei gesundheitlichem Erwerbsunterbruch stellt sich als erstes die Frage, ob dieser unfallbedingt oder krankheitshalber vorgefallen ist. Je nachdem können die finanziellen Folgen sehr unterschiedlich ausfallen. Einerseits ist es daher wichtig, seine Ansprüche auf Lohnfortzahlung oder Ersatzeinkommen bei Unfall sowie bei Krankheit zu kennen. Andrerseits müssen die Ansprüche oftmals mit Nachdruck geltend gemacht werden. Wir beraten und vertreten Sie in diesen Angelegenheiten.