Als Ergänzung zur AHV und beruflichen Vorsorge bildet die Selbstvorsorge eine interessante Möglichkeit, Vermögen für die Zukunft anzusparen. Bei der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sind die Beiträge gesetzlich beschränkt, dafür können sie steuerlich in Abzug gebracht werden. Bei der freien Vorsorge (Säule 3b) sind die Beiträge steuerlich nicht abzugsfähig, dafür bestehen keine betraglichen Einschränkungen. Gerne beraten wir Sie individuell, welche Lösung für Sie Vorteile bringen könnte.