Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen? Wir treffen für Sie gerne Abklärungen und stellen den Antrag für die Kinderzulagen.

Der Anspruch auf Hilfslosenentschädigung besteht bei körperlicher Gebrechlichkeit unabhängig vom Vermögen. Wir sind beim Anmeldeverfahren gerne behilflich und überprüfen den Entscheid der Sozialversicherung.