Grundsätzlich stehen die Ehegatten unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschafts-beteiligung. Mit einem Ehevertrag kann die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbart werden. Solche Verträge sind öffentlich zu beurkunden. Eine Beratung über das eheliche Vermögen kann aufschlussreich sein und die rechtzeitige Regelung der Sache kann im Falle einer Scheidung oder dem Tod eines Ehegatten viel Ärger und Kosten ersparen.