Die Ernennung des Willensvollstreckers erfolgt im Testament oder Erbvertrag. Der Willensvollstrecker hat weitreichendere Kompetenzen und Verantwortung als der Nachlassverwalter. Dies sichert eine professionelle und korrekte Abwicklung der Erbschaft und das Durchsetzen des Willens des Erblassers. Streitigkeiten unter den Erben können durch eine Willensvollstreckung weitgehend eingedämmt werden. Sowohl die Verwaltung von Nachlässen als auch die Willensvollstreckung gehören zu unseren Kernkompetenzen.