Ziel des Erbgangs ist die Erbteilung. Sie muss in jedem Belang korrekt erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass die gesetzlichen Teilungsbestimmungen sowie die Pflichtteile nicht verletzt werden, dem letzten Willen des Erblassers entsprochen wird, die Ausgleichungspflicht befolgt wird sowie Klagefristen eingehalten werden. Diese anspruchsvolle Tätigkeit sollte in jedem Fall einem Fachmann übergeben werden. Mit dem Erbteilungsvertrag wird im Allgemeinen die Erbteilung abgeschlossen. Die vollständige Abwicklung der Erbteilung sowie das Ausarbeiten des Teilungsvertrags können Sie getrost in unsere Hände legen.