Für viele Fragen im Zusammenhang mit dem Recht der Aktiengesellschaft oder der GmbH sowie den anderen Rechtsformen der Unternehmen kann sich eine Konsultation lohnen. Auch Fragen des Unternehmenssteuerrechts, der Sozialversicherungen oder der Nachfolgeregelungen von Unternehmen können erörtert werden. Die vertragliche Festlegung der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen in Statuten, Kaufverträgen, Absichtserklärungen etc. können über Jahrzehnte Bestand und Gültigkeit aufweisen und Rechtssicherheit bieten.