Das Arbeitsrecht umfasst die Rekrutierung, die Einstellung, die Beschäftigung, die Weiterbildung, die Entlöhnung aber auch die Kündigung des Personals. Die Rechtslage gestaltet sich für den Arbeitgeber meist recht schwierig.
Das Arbeitsrecht umfasst die Rekrutierung, die Einstellung, die Beschäftigung, die Weiterbildung, die Entlöhnung aber auch die Kündigung des Personals. Die Rechtslage gestaltet sich für den Arbeitgeber meist recht schwierig.