Rechtsverhältnisse sollen möglichst mittels Verträgen geregelt werden. Für folgende Rechtsverhältnisse sind Verträge besonders empfehlenswert:

  • Arbeitsvertrag
  • Abzahlungsvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Sicherungsvertrag
  • Werkvertrag

Gewisse Verträge sind zwingend schriftlich abzufassen, wie der Erbteilungsvertrag oder das Einräumen von Vorkaufsrechten ohne Kaufsumme. Wir sind Ihnen gerne behilflich, die entsprechenden Verträge aufzusetzen. Ferner nehmen wir auch Prüfungen und Ergänzungen von Verträgen vor, welche öffentlich beurkundet werden müssen (Kaufvertrag betreffend eine Liegenschaft, Ehevertrag, Erbvertrag etc.).