Zur Verwaltung eines erbrechtlichen Nachlasses gehört das Erstellen eines Nachlassinventars, die Eröffnung und Befolgung von letztwilligen Verfügungen und die Verwaltung der Vermögenswerte bis zur Erbteilung. Es zeigt sich, dass es oftmals von grossem Nutzen ist, für die Nachlassverwaltung einen unabhängigen und fachmännisch befähigten Verwalter zu bevollmächtigen. Für den Fall von Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft ist zudem ein Willensvollstrecker von grosser Hilfe.