Der Erbvertrag dient der Regelung des Nachlasses unter Mitwirkung des Erblassers sowie der betroffenen Erben und ist keine einseitige Willensäusserung wie das Testament. Deshalb kann im Rahmen der erbvertraglichen Regelung in die Pflichtteile eingegriffen werden. Der Erbvertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung. Wir entwerfen Ihren Erbvertrag individuell und auf Ihre Wünsche bezogen.