Je nach Wahl der Rechtsform des Unternehmens gestaltet sich die Gründung verschieden. Die Rechtsform ergibt sich aus verschiedenen Aspekten. Eine juristische Person (Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) benötigt zur Gründung neben Kapital auch Statuten, eine öffentliche Beurkundung, den Eintrag ins Handelsregister sowie allenfalls zusätzliche Dokumente (Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung etc.).
Für Personengesellschaften ist der Eintrag ins Handelsregister vorgeschrieben, wenn es sich um Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften handelt. Bei einfachen Gesellschaften ist ein Eintrag nicht möglich. Ein Gesellschaftervertrag (Statut) ist stets empfehlenswert, jedoch nicht zwingend. Die Einzelfirma ist ohne jede Form zulässig, indessen ist der Eintrag im Handelsregister auch hier von Vorteil.
In allen Fällen ist eine Beratung durch den Fachmann vor der Betriebsaufnahme sinnvoll.